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Pflegereform 2026 – Was ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige?

Die Pflegeversicherung steht vor großen Veränderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, gleichzeitig gerät die Finanzierung der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Deshalb hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 den Entwurf für ein neues Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Es muss zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Viele der geplanten Änderungen sollen ab 2027 beziehungsweise 2028 greifen.

Was soll sich für Pflegebedürftige ändern?

Ein Schwerpunkt der Reform ist die Pflege zu Hause. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig besser und unkomplizierter unterstützt werden.

Neue Pflegebegleitung

Geplant ist ein neuer Anspruch auf eine fachliche Pflegebegleitung. Fachkräfte sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt vor Ort unterstützen.

Dabei geht es nicht nur um die Organisation der Pflege. Die Pflegebegleitung soll auch dabei helfen, Überforderung zu vermeiden, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und frühzeitig geeignete Unterstützungs- oder Rehabilitationsangebote zu finden.

Mehr Unterstützung im Alltag

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 soll ein neues Sozialraumbudget eingeführt werden. Damit sollen niedrigschwellige Unterstützungsangebote im Alltag leichter genutzt werden können.

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist eine höhere Unterstützung vorgesehen.

Außerdem soll es ein Überbrückungsbudget geben. Es soll einspringen, wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt und kurzfristig eine andere Versorgung organisiert werden muss.

Werden die Pflegegrade abgeschafft?

Nein. Die bisherigen Pflegegrade 1 bis 5 bleiben grundsätzlich bestehen.

Allerdings soll die Pflegebegutachtung weiterentwickelt werden. Dabei soll stärker darauf geachtet werden, ob durch Prävention oder Rehabilitation eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit möglicherweise ein höherer Pflegebedarf verhindert werden kann.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sollen verschiedene bisher getrennte Leistungen teilweise gebündelt werden. Dadurch soll die Beantragung und Nutzung der Leistungen einfacher werden.

Was passiert mit Pflegegrad 1?

Beim Pflegegrad 1 sind Veränderungen vorgesehen. Der bisherige Entlastungsbetrag soll dort entfallen. Stattdessen sollen die Leistungen stärker auf Maßnahmen ausgerichtet werden, die Pflegebedürftigkeit vermeiden oder eine Verschlechterung verhindern.

Gleichzeitig soll gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit eine intensivere Beratung und Begleitung möglich werden.

Besonders wichtig: Pflegegeld und Entlastungsbetrag

Hier lohnt sich eine genauere Betrachtung. Das Pflegegeld soll nach dem aktuellen Entwurf nicht einfach ersatzlos abgeschafft werden. Stattdessen sollen bei den Pflegegraden 2 bis 5 mehrere bisher getrennte Leistungen in neue Budgets überführt werden. Dazu gehört ein neues Entlastungsbudget.

Beim bisherigen Entlastungsbetrag von 131 € ist vorgesehen:

  • Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag soll entfallen. Dafür soll es eine intensivere Begleitung und Präventionsangebote geben.
  • Pflegegrad 2–5: Der bisherige Entlastungsbetrag soll in einem neuen Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich aufgehen.
  • Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre: vorgesehen sind bis zu 300 € monatlich.

Was bedeutet die Reform für Angehörige?

Pflegende Angehörige sollen stärker berücksichtigt werden. Die Bundesregierung betont, dass die soziale Absicherung pflegender Angehöriger erhalten bleiben soll.

Die geplante Pflegebegleitung soll Angehörige außerdem bei der Organisation der Pflege unterstützen und dazu beitragen, Überlastung frühzeitig zu erkennen.

Damit soll insbesondere die häusliche Pflege stabilisiert werden, denn viele Pflegebedürftige werden überwiegend oder vollständig von Angehörigen versorgt.

Was ändert sich bei den Beiträgen?

Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll zunächst bei 3,6 Prozent stabilisiert werden.

Trotzdem können einzelne Versicherte künftig mehr bezahlen. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine höhere Beitragsbemessungsgrenze,
  • Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern,
  • Beiträge auf Einkommen aus Minijobs,
  • Veränderungen beim Beitrag für Kinderlose.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll zum 1. Januar 2027 auf 6.375 Euro monatlich steigen. Für Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Einkommen bedeutet dies laut Bundesgesundheitsministerium eine zusätzliche Belastung von maximal rund 10 Euro monatlich.

Werden die Pflegeleistungen erhöht?

Eine wichtige Änderung betrifft die zukünftige Anpassung der Leistungen.

Für 2027 ist zunächst keine reguläre Dynamisierung vorgesehen. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge dagegen jährlich entsprechend der Inflation angepasst werden. Dadurch soll die Kaufkraft der Pflegeleistungen langfristig besser erhalten bleiben.

Was kommt 2027 noch?

Die jetzt geplante Reform ist ausdrücklich nur ein erster Schritt.

Eine Pflegestrukturkommission soll langfristige Vorschläge für die Zukunft der Pflegeversicherung entwickeln. Dabei geht es insbesondere um die Finanzierung, die zukünftige Struktur der Pflegeversicherung und weitere grundlegende Fragen.

Die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen. Weitere Reformschritte sollen anschließend vorbereitet werden.

Kurz zusammengefasst

Für Pflegebedürftige und Angehörige sind vor allem folgende Änderungen geplant:

Bereich Geplante Änderung
Pflege zu Hause Neue fachliche Pflegebegleitung
Unterstützung im Alltag Neues Sozialraumbudget
Akuter Pflegeausfall Neues Überbrückungsbudget
Pflegegrade Bleiben grundsätzlich erhalten
Pflegegrad 1 Leistungen werden neu ausgerichtet
Pflegebegutachtung Mehr Prävention und Rehabilitation
Digitalisierung Neues digitales „Pflege-Cockpit“
Beiträge Beitragssatz zunächst 3,6 %, aber Änderungen bei einzelnen Gruppen
Leistungsanpassung Ab 2029 jährliche Anpassung an die Inflation
Weitere Reform Pflegestrukturkommission und weitere Gesetzgebung 2027

Wichtig für Betroffene

Wer heute bereits Pflegeleistungen erhält, sollte zunächst nichts vorschnell ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen. Welche Regelungen tatsächlich in Kraft treten und zu welchem Zeitpunkt, wird erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststehen.

Die zentrale Richtung der Reform ist jedoch bereits erkennbar: Die Pflege zu Hause soll stärker unterstützt, Leistungen sollen einfacher organisiert und die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden. Gleichzeitig sind weitere grundlegende Veränderungen ab 2027 zu erwarten.

2026 gilt zunächst das bisherige Recht. Die geplanten Änderungen sollen schrittweise ab 2027 beginnen. Die neue Pflegebegleitung ist nach dem derzeitigen Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Da das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist, können sich Termine und einzelne Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.